SG Verwaltung/Beistandschaften
Beistandschaft / Amtsvormundschaft / Pflegschaft Buchstaben A - De, Ste - Z
Beistandschaft / Amtsvormundschaft / Pflegschaft
Beistandschaft / Amtsvormundschaft / Pflegschaft Buchstaben A - De, Ste - Z
Beistandschaft / Amtsvormundschaft / Pflegschaft Buchstaben A - De, Ste - Z| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Frau S. Langfeld | 0551 525 - 302 | ||
| Frau T. Sarfeld | 0551 525 - 301 | ||
| Frau M. Kurland | 0551 525 - 240 |
Beistandschaft
Die Beistandschaft umfasst die Feststellung der Vaterschaft und die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen des Kindes. Es handelt sich um ein Angebot des Jugendamtes. Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Die Übernahme einer Beistandschaft durch das Jugendamt ist auch schon vor der Geburt möglich.
Amtsvormundschaft
gesetzliche Amtsvormundschaft
Sind die Eltern eines Kindes bei der Geburt nicht verheiratet wird das Jugendamt Vormund des Kindes, wenn die Mutter das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat.
bestellte Amtsvormundschaft
Nach Entzug der elterlichen Sorge kann das Jugendamt vom Amtsgericht auch zum Amtsvormund bestellt werden.
Pflegschaft
Pflegschaften können aus besonderen Gründen vom Vormundschaftsgericht oder auf Antrag eingerichtet werden.
Beurkundungen
Es werden kostenfreie Beurkundungen u.a. bei Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung, Mutterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtung, Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge ausgestellt.
Die Beistandschaft umfasst die Feststellung der Vaterschaft und die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen des Kindes. Es handelt sich um ein Angebot des Jugendamtes. Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Die Übernahme einer Beistandschaft durch das Jugendamt ist auch schon vor der Geburt möglich.
Amtsvormundschaft
gesetzliche Amtsvormundschaft
Sind die Eltern eines Kindes bei der Geburt nicht verheiratet wird das Jugendamt Vormund des Kindes, wenn die Mutter das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat.
bestellte Amtsvormundschaft
Nach Entzug der elterlichen Sorge kann das Jugendamt vom Amtsgericht auch zum Amtsvormund bestellt werden.
Pflegschaft
Pflegschaften können aus besonderen Gründen vom Vormundschaftsgericht oder auf Antrag eingerichtet werden.
Beurkundungen
Es werden kostenfreie Beurkundungen u.a. bei Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung, Mutterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtung, Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge ausgestellt.
Was muss ich mitbringen?
Geburtsurkunde, ggf. Gerichtsbeschluss
Rechtsgrundlage







